Einkommensteuererklärung in Luxemburg

Falls Sie Ihre Einkommensteuererklärung in Luxemburg abgeben wollen oder müssen, sollten Sie sich die Zeit nehmen, die Ihrem Profil entsprechenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten zu analysieren. Lebensversicherungsprodukte und Rentensparpläne sind z. B. die ideale Lösung, um eine Reihe von Freibeträgen nutzen zu können. Diese richten sich nach der Zusammensetzung Ihres Haushalts und Ihrer Einkommensklasse.

VORTEILE DER VERSICHERUNGSPRODUKTE

Welche steuerlichen Vergünstigungen bieten die Versicherungsprodukte?

  • Abzugsfähigkeit der Prämien
  • Kapital unterliegt nicht der Kapitalertragsteuer (je nach Vertrag)
  • Renten sind als Ruhestandsbezüge zu versteuern

EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG IN DER PRAXIS

Wer wird in Luxemburg zur Einkommensteuer veranlagt?

Ein in Luxemburg wohnhafter Steuerpflichtiger muss in folgenden Fällen eine Steuererklärung abgeben:

  • Das steuerpflichtige Haushaltseinkommen übersteigt 100.000,- EUR pro Jahr.
  • Das Einkommen besteht aus zwei Gehältern, einem Gehalt und einer oder zwei Renten.
  • Die "Sonstigen Erträge" übersteigen 1.500,- EUR pro Jahr.

Ein nicht in Luxemburg wohnhafter Gehaltsempfänger kann eine Steuererklärung abgeben, wenn er mehr als 50% seiner beruflichen Einkünfte in Luxemburg bezieht.

Welche Ausgaben sind abzugsfähig?

  • Haftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Rentensparplan
  • Bausparen
  • Sparplan Kind

Wichtig: Um die gesetzlich vorgesehenen, steuerlichen Vergünstigungen beanspruchen zu können, müssen Lebensversicherungen mit einem Sparanteil eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren haben.

Wo ist die Einkommensteuererklärung auszufüllen bzw. abzugeben?

Das Finanzamt sendet den Steuerpflichtigen automatisch den Vordruck für die Einkommensteuererklärung zu. Seit 2009 kann die Einkommensteuererklärung auch über die Online-Plattform MyGuichet erstellt und mitsamt der Anlagen und Nachweise abgegeben werden.

Seine Steuererklärung ausfüllen

Hilfe bei der Abgabe seiner Einkommensteuererklärung

Unsere Steuerfachleute prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche steuerlichen Abzugsmöglichkeiten sich Ihnen bieten. Achten Sie darauf, Ihre Einkommensteuererklärung rechtzeitig vor Ende des laufenden Jahres vorzubereiten, um ggf. noch steuerlich abzugsfähige Versicherungsprodukte zeichnen zu können.

Lassen Sie sich unter der Rufnummer 437 43 43 individuell beraten

Nützliche Links

Kontakt

Foyer Assurances
12 rue Léon Laval
L-3372 Leudelange
Tel. : 437 437

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